/Was zählt als Sperrgut?
Als Sperrgut gelten Sendungen, die aufgrund ihrer Größe, ihres Gewichts oder ihrer Form nicht über den normalen Paketversand transportiert werden können. Die genauen Grenzen variieren je nach Dienstleister, aber als Faustregel gilt: Alles, was in der längsten Seite über 200 Zentimeter misst, mehr als 31,5 Kilogramm wiegt oder eine ungewöhnliche Form hat, fällt in die Kategorie Sperrgut.
Typische Beispiele sind große Möbelstücke wie Schränke oder Tische, Maschinenteile, Industrieausrüstung, Baumaterialien wie Fenster oder Türen, große Elektronikgeräte und Sportgeräte. Auch unhandlich geformte Gegenstände, die zwar nicht besonders schwer sind, aber nicht in einen Standardkarton passen, gehören dazu.
Für Unternehmen in Bremen und Umgebung ist Sperrgut Alltag. Handwerksbetriebe, Produktionsfirmen und Händler haben regelmäßig Sendungen, die über das normale Paketmaß hinausgehen. Die gute Nachricht: Mit dem richtigen Transportpartner ist das kein Problem.
